Als Anlage zum Bericht über die Berufsaufsicht 2013 hat die WPK nun die Zusammenstellung der eingeschränkten oder ergänzten Bestätigungsvermerke zur Verfügung gestellt.
WPK, Mitteilung vom 22.05.2014
Als Anlage zu dem Bericht der WPK über die Berufsaufsicht 2013 steht nun die Zusammenstellung der eingeschränkten oder ergänzten Bestätigungsvermerke zur Verfügung.
Die Auflistung der Bestätigungsvermerke dient dazu, den Berufsangehörigen und der interessierten Öffentlichkeit einen Überblick über die mit einer Einschränkung oder mit einer Ergänzung versehenen Bestätigungsvermerke zu verschaffen. Zudem werden die bekannt gewordenen Versagungsvermerke aufgelistet.
Bei der Zusammenstellung der ergänzten Bestätigungsvermerke sind auch bedingt erteilte Bestätigungsvermerke enthalten. Nicht aufgeführt werden hingegen Bestätigungsvermerke mit Zusätzen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in den Wortlaut des Bestätigungsvermerks aufzunehmen sind (Krankenhäuser, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften).
Eine qualitative Wertung der Bestätigungsvermerke und der Versagungsvermerke ist mit dieser Auflistung nicht verbunden. Insbesondere sollen damit keine „best practice“ – Lösungen für die Abfassung von Bestätigungsvermerken oder Versagungsvermerken in ähnlich gelagerten Fällen vorgegeben werden. Darüber hinaus behält sich die Wirtschaftsprüferkammer vor, Fälle aufzugreifen, bei denen im Nachhinein Zweifel an der Richtigkeit eines in die Zusammenstellung aufgenommenen Bestätigungs- oder Versagungsvermerks auftreten oder eine nicht sachgerechte Übernahme der Formulierung erfolgt.
Bei den eingeschränkt oder ergänzt erteilten Bestätigungsvermerken wird nur derjenige Teil des Bestätigungsvermerkes zitiert, in dem der Wortlaut der Einschränkung oder der Ergänzung enthalten ist. Da die Abfassungen der Bestätigungsvermerke fast ausnahmslos auf den Musterformulierungsvorschlägen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) beruhen, würde die Aufnahme der vollständigen Wortlaute keinen zusätzlichen Informationsgewinn bringen.
Die Versagungsvermerke werden mit ihrem vollständigen Wortlaut aufgeführt.
Die Zusammenstellung finden Sie auf der Homepage der WPK.
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Quelle: DATEV eG