Experten der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten treffen am 11.07.2014 zusammen, um im Rahmen eines von der Kommission organisierten Fachseminars die Planung und praktische Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen schneller voranzutreiben.
EU-Kommission und Mitgliedstaaten treffen zusammen, um den Einsatz von Sonderfondsmitteln in Höhe von 6 Mrd. Euro zu beschleunigen
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.07.2014
Experten der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten treffen am 11. Juli in Brüssel zusammen, um im Rahmen eines von der Kommission organisierten Fachseminars die Planung und praktische Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen schneller voranzutreiben. Ziel des Seminars ist es, gemeinsam die aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen finanzierten Maßnahmen zu planen, damit die Auszahlung der Mittel an alle förderfähigen Mitgliedstaaten so bald wie möglich beginnen kann.
Der Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration László Andor sagte dazu: „Mit Unterstützung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, aus der 6 Mrd. Euro bereitgestellt werden können, und des alljährlich mit einem Etat von über 10 Mrd. Euro ausgestatteten Europäischen Sozialfonds, setzen viele Mitgliedstaaten gegenwärtig aktiv Maßnahmen um, damit die Jugendgarantie Wirklichkeit werden kann. Die Finanzierung aus Mitteln der Beschäftigungsinitiative spielt eine wichtige Rolle, da sie jungen Menschen unmittelbar dadurch zugutekommen wird, dass sie die Möglichkeit erhalten, erste Erfahrungen am Arbeitsplatz zu sammeln oder ein Praktikum, eine Ausbildung oder eine Weiterbildung zu absolvieren. Das Seminar soll die Mitgliedstaaten unterstützen, damit sie ihre aus der Beschäftigungsinitiative finanzierten Maßnahmen zugunsten junger Menschen schneller planen und die betreffenden Mittel bestmöglich einsetzen können.“
Die Mittel aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, deren Einsatz im Zeitraum 2014-2020 zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds geplant wird, sind für Maßnahmen bestimmt, die sich an junge Menschen bis 25 Jahre (oder bis 29 Jahre, wenn der betreffende Mitgliedstaat sich dafür entscheidet) richten, in erster Linie aber an diejenigen, die derzeit weder in Arbeit noch in Ausbildung sind und in Regionen wohnen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 über 25 % lag. 20 Mitgliedstaaten, in denen es solche Regionen gibt, können eine Förderung aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erhalten. Durch die Finanzierung der direkten Schaffung von Arbeitsplätzen, Lehrstellen, Praktika oder Weiterbildungsangeboten fördert die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unmittelbar die Umsetzung der Jugendgarantieprogramme.
In Frage kommen ab dem 1. September 2013 getätigte Ausgaben, was bedeutet, dass Mittel bis zu diesem Datum rückdatiert werden können. Die nationalen Behörden müssen ihre operationellen Programme, in denen sie die Maßnahmen beschreiben, die aus Mitteln der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen finanziert werden sollen, der Kommission gemäß den einschlägigen Verordnungen des EU-Ministerrats und des Europäischen Parlaments zur Genehmigung vorlegen. Bislang hat die Kommission das operationelle Programm Frankreichs für die Beschäftigungsinitiative genehmigt (IP/14/622); Italiens Programmentwurf befindet sich in der Endphase der Diskussion mit der Kommission. Andere Mitgliedstaaten, darunter Bulgarien, Kroatien, Irland, Polen und Schweden, sind mit ihren aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zu finanzierenden Projekten ebenfalls schon weit fortgeschritten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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Quelle: DATEV eG