Beschlussfassung zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus abgesetzt

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat die ursprüngliche geplante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus abgesetzt, da es noch Beratungsbedarf gebe.

 

Beschlussfassung zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus abgesetzt

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.04.2016

 

Der Finanzausschuss hat am 27.04.2016 die ursprüngliche geplante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus ( 18/7736 , 18/8044 ) abgesetzt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten, es gebe noch Beratungsbedarf. Mit dem Gesetz soll der Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden. Dazu soll eine Sonderabschreibungsmöglichkeit eingeführt werden. Die abschreibungsfähigen Herstellungskosten sollen nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. So soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.

———————-

Quelle: DATEV eG