Bessere Kontrolle der Finanzwirtschaft

Die Bundesregierung will neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Banken und Versicherungen in nationales Recht umsetzen und hat dazu den Entwurf eines Abschlussprüfungsreformgesetzes in den Bundestag eingebracht.

 

Bessere Kontrolle der Finanzwirtschaft

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.01.2016

 

Neue EU-Bestimmungen zur Prüfung der Geschäftsabschlüsse insbesondere von Banken und Versicherungen sollen mit einem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf ( 18/7219 ), in nationales Recht umgesetzt werden. Dieses „Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz – AReG)“ soll am 17. Juni 2016 in Kraft treten, an dem auch die genannten EU-Rechtsakte wirksam werden.

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Quelle: DATEV eG