Arbeit und Soziales
Bessere Löhne in der Pflege
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.09.2019
Um bessere Löhne in der Pflegebranche, vor allem in der Altenpflege, durchzusetzen, schlägt sie zwei Möglichkeiten vor: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sog. Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission, die sog. Kommissionslösung. Für beide Wege müssen entsprechende Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), die Paragrafen 7 und 12, geändert werden.
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