Der Einwurf einer Betriebskostenabrechnung in einen privaten Briefkasten ist auch am Silvestertag jedenfalls bis 18:00 Uhr fristwahrend. So entschied das LG Hamburg (Az. 316 S 77/16). Auf dieses Urteil wies der DAV hin.
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Quelle: DATEV eG
Der Einwurf einer Betriebskostenabrechnung in einen privaten Briefkasten ist auch am Silvestertag jedenfalls bis 18:00 Uhr fristwahrend. So entschied das LG Hamburg (Az. 316 S 77/16). Auf dieses Urteil wies der DAV hin.
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