Über die Bettensteuern in Deutschland wird höchstrichterlich entschieden. Der DEHOGA unterstützt zwei Hoteliers aus Bremen und Hamburg beim Gang vor das BVerfG.
DEHOGA Berlin, Pressemitteilung vom 20.11.2015
Über die Bettensteuern in Deutschland wird höchstrichterlich entschieden. Das steht seit heute fest. Der DEHOGA wird bei dem Gang vor die Karlsruher Richter zwei Hoteliers – aus Bremen und Hamburg – unterstützen.
Am 20.11.2015 ist fristgerecht Klage in Karlsruhe eingereicht worden. Beide Hoteliers waren zuletzt vor dem Bundesfinanzhof, ebenfalls unterstützt vom DEHOGA, mit ihren Klagen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wird als höchste gerichtliche Instanz abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband lehnt Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben oder wie auch immer die Abgaben bezeichnet werden, aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und verfassungsrechtlichen Gründen ab. Die Erfolge des DEHOGA finden Sie auch in unserer Bettensteuerkarte. Diese dokumentiert, wo sich der Verband seit Jahren erfolgreich gegen eine Einführung gewehrt hat.
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Quelle: DATEV eG