Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung – Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2019

Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2019 berechnet wird (Az. IV C 7 – S-3104 / 09 / 10001).

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung – Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2019

BMF, Schreiben IV C 7 – S-3104 / 09 / 10001 vom 22.11.2018

Das BMF gibt gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 18. Oktober 2018 veröffentlichten Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden sind.

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