BFH: Abzug von Versorgungsleistungen bei Vermögensübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Der BFH hatte zu entscheiden, ob bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zusammenhängende Versorgungsleistungen abgezogen werden können (Az. V R 57/10).

———————-

Quelle: DATEV eG