BFH: Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung

Der BFH konnte trotz des Ausbleibens der Klägerin in einem Streitfall zur Erbschaftsteuer mündlich verhandeln. Der Antrag auf Aufhebung des Termins zur mündlichen Verhandlung wurde abgelehnt (Az. II R 4/21).

BFH, Urteil II R 4/21 vom 26.07.2023

Leitsatz

Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er kein alternatives Verkehrsmittel nutzen konnte, und es ihm zudem möglich gewesen wäre, an der mündlichen Verhandlung durch Video-Zuschaltung teilzunehmen.

Quelle: Bundesfinanzhof

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