BFH: Ausbildung für einen Beruf und Ausbildungsdienstverhältnis bei verwendungsbezogenen Lehrgängen eines Unteroffiziers

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Kind, das Wehrdienst leistet, wegen einer Ausbildung bei der Bundeswehr beim Kindergeld gem. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG zu berücksichtigen ist (Az. III R 6/15).

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Quelle: DATEV eG