BFH: Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim Steuerpflichtigen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Finanzbehörde ohne vorherige Information des Klägers an Dritte, die in keiner unmittelbaren Geschäftsbeziehung stehen, im Rahmen von Auskunftsersuchen herantreten und Informationen erfragen darf, die nur mittelbar die Besteuerungsgrundlagen erhellen (Az. X R 37/18).

BFH, Urteil X R 37/18 vom 28.10.2020

Leitsatz

  1. Um ein Auskunftsersuchen an andere Personen als die Beteiligten richten zu dürfen, muss entweder die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziel führen (Alternative 1) oder diese keinen Erfolg versprechen (Alternative 2).
  2. Um eine Prognose zu den fehlenden Erfolgsaussichten einer Auskunft durch die Beteiligten machen zu können, bedarf es eines klar umrissenen und für die Besteuerung des Steuerpflichtigen erheblichen Sachverhalts; Ermittlungszweck und potentielles Ermittlungsergebnis müssen erkennbar sein.

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