BFH: Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in „Vorkassenzonen“ eines Supermarkts – Steuersatz

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Umsätze aus dem Verkauf von Backwaren und Fast-Food zum Verzehr in mit Sitzgelegenheiten ausgestatteten Bäckereien mit eigenem Café bzw. in Backfilialen im Vorkassenbereich von Supermärkten dem ermäßigten Steuersatz unterliegen oder ob es sich um eine Dienstleistung handelt, die dem Regelsteuersatz unterliegt (Az. XI R 12/21).

BFH, Beschluss XI R 12/21 (XI R 25/19) vom 15.09.2021

Leitsatz

  1. Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in „Vorkassenzonen“ eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterlagen.
  2. Art. 6 Abs. 1 Sätze 1 und 3 MwSt-DVO sind auch in Besteuerungszeiträumen vor ihrem Inkrafttreten anwendbar, weil sie rückwirkend Begriffe klären, die sich bereits zuvor in der Richtlinie 77/388/EWG bzw. der Richtlinie 2006/112/EG befunden haben.
  3. Eine Änderung der Richterbank steht der Anwendung des § 126a FGO nicht entgegen.

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