BFH: Erstmaliger Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft

Der Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft durch eine zuvor nicht zivilrechtlich an der Gesellschaft beteiligte Person erfüllt (unter den weiteren Voraussetzungen der Norm) den Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG i. d. F. d. StÄndG 2001. So der BFH (Az. II R 5/24).

BFH, Urteil II R 5/24 vom 25.02.2026

Leitsatz

  1. Der Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft durch eine zuvor nicht zivilrechtlich an der Gesellschaft beteiligte Person erfüllt – unter den weiteren Voraussetzungen der Norm – den Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) i. d. F. des StÄndG 2001.
  2. Schuldrechtliche Bindungen reichen nicht aus, um einer Person im Rahmen des § 6 GrEStG eine Beteiligung am Vermögen einer Gesamthand zuzurechnen.

 

Quelle: Bundesfinanzhof

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