BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Ist der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung gerechtfertigt, obwohl die Lieferung in betrügerischer Absicht tatsächlich nicht erfolgt ist („Schneeball-System“)? Mit dieser Frage hat sich der BFH beschäftigt (Az. V R 38/23).

BFH, Urteil V R 38/23 vom 04.12.2025

Leitsatz

  1. Eine ‑ zum Vorsteuerabzug berechtigende ‑ Vorauszahlungsrechnung liegt auch dann vor, wenn ohne einen ausdrücklichen Hinweis („Vorkasse“) aus anderen Gründen erkennbar ist, dass sie für eine erst noch zu erbringende Leistung erteilt wird.
  2. Das Recht auf Vorsteuerabzug aus einer Vorauszahlung auf eine später nicht ausgeführte Leistung setzt voraus, dass der Rechnungsempfänger im Zeitpunkt der Zahlung davon ausgeht, auf eine zukünftig noch auszuführende Leistung zu zahlen.

Powered by WPeMatico