BFH: Erweiterte Kürzung bei Mitvermietung eines zur Nutzung einer Dienstbarkeit angemieteten Gebäudeteils

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die An- und Weitervermietung einer auf einem fremden Nachbargrundstück befindlichen, als Anlieferungsweg und Warenlager genutzten Halle gegen das Ausschließlichkeitsgebot verstößt, oder sie als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Grundstücksnutzung bzw. wegen Geringfügigkeit der insoweit erzielten Mieteinnahmen der Gewährung der erweiterten Kürzung nicht entgegensteht (Az. IV R 4/19).

BFH, Urteil IV R 4/19 vom 22.10.2020

Leitsatz

  1. Die An- und Weitervermietung fremden Grundbesitzes neben der Überlassung eigenen Grundbesitzes verstößt nicht gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, wenn sie zwingend notwendiger Teil der wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Überlassung des eigenen Grundbesitzes ist und nur einen geringfügigen Umfang hat.
  2. Ein Untererbbaurecht einschließlich des vom Untererbbauberechtigten errichteten Gebäudes ist “eigener Grundbesitz” des Untererbbauberechtigten i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.
  3. Ist an einem Grundstück eine Grunddienstbarkeit bestellt, ist die Dienstbarkeit für Zwecke des § 9 Nr. 1 GewStG dem Grundbesitz zuzuordnen, zu dem das herrschende Grundstück gehört.

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