BFH: Festsetzungsverjährung bei Erstattungsansprüchen im dreistufigen Verfahren (Grundsteuer)

Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO kann durch jeden mit dem Steueranspruch zusammenhängenden Erstattungsanspruch ausgelöst werden. Das entschied der BFH (Az. II R 3/18).

BFH, Urteil II R 3/18 vom 25.11.2020

Leitsatz

  1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO kann durch jeden mit dem Steueranspruch zusammenhängenden Erstattungsanspruch ausgelöst werden.
  2. Der Erstattungsanspruch muss vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden sein.
  3. § 171 Abs. 14 AO ist für die Frage, ob ein Erstattungsanspruch besteht, im Sinne der formellen Rechtsgrundtheorie auszulegen.

(Anschluss an BFH-Urteil vom 04.08.2020 – VIII R 39/18, BFHE 270, 81)

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