BFH: Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Kreditinstitut bei Teilwertabschreibungen auf Anteile an einem Spezialsondervermögen, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, die als zugeflossen geltenden ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG als nachträgliche Anschaffungskosten der Fondsanteile ansetzen kann (Az. I R 73/15).

———————-

Quelle: DATEV eG