BFH: Keine Nacherhebung von Schaumweinsteuer

Der BFH hatte zur Nacherhebung von Schaumweinsteuer zu entscheiden (Az. VII R 59/20).

BFH, Urteil VII R 59/20 vom 18.04.2023

Leitsatz

Ein Steuerbescheid ist wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein ‑ wirksamer ‑ Steuerbescheid (hier: Steueranmeldungen) gegenüber demselben Adressaten besteht, ohne dass sich nach dem Wortlaut des Bescheids oder im Wege der Auslegung ergibt, in welchem Verhältnis der zuletzt ergangene zu dem zuvor ergangenen Bescheid steht.

Quelle: Bundesfinanzhof

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