BFH: Keine Versicherungsteuerpflicht bei Versicherung von Risiken mit Bezug auf in einem Drittstaat registrierte Seeschiffe

Der BFH hat zur Steuerpflicht von Versicherungsprämien für Protection- und Indemnity-Versicherungen für Seeschiffe Stellung genommen (Az. V R 41/18).

BFH, Urteil V R 41/18 vom 12.11.2020

Leitsatz

Wenn lediglich der Inlandsbezug eines der Tatbestände in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 VersStG fehlt, die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen aber erfüllt sind, kann eine Versicherungsteuerpflicht nicht mit § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG („andere als die in Satz 1 genannten Risiken oder Gegenstände“) begründet werden.

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