BFH: Körperschaftsteuerbefreiung für Arbeitsgemeinschaften

Der BFH hatte zu klären, ob die von einem Medizinischen Dienst gegenüber anderen Medizinischen Diensten erbrachten Dienstleistungen in Form von Archivierungsleistungen und Schreibarbeiten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 21 KStG steuerfrei sind (Az. V R 12/21).

BFH, Urteil V R 12/21 vom 15.12.2022

Leitsatz

Eine nicht in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete Arbeitsgemeinschaft nimmt i. S. von § 5 Abs. 1 Nr. 21 Satz 1 KStG die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr, wenn ihre Leistungen bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art erbracht werden.

 

Quelle: Bundesfinanzhof

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