BFH: Kosten der berufstätigen Eltern für die Unterbringung ihrer Kinder in zweisprachig geführtem Kindergarten abziehbar

Laut BFH sind Aufwendungen an einen Verein, dessen französische Sprachassistentinnen in einem deutschsprachigen städtischen Kindergarten eingesetzt wurden, in denen die Kinder des Klägers betreut wurden, als Kinderbetreuungskosten gem. § 9 Abs. 5 i. V. m. § 4f EStG absetzbar (Az. III R 29/11).

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Quelle: DATEV eG