Laut BFH sind Aufwendungen an einen Verein, dessen französische Sprachassistentinnen in einem deutschsprachigen städtischen Kindergarten eingesetzt wurden, in denen die Kinder des Klägers betreut wurden, als Kinderbetreuungskosten gem. § 9 Abs. 5 i. V. m. § 4f EStG absetzbar (Az. III R 29/11).
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Quelle: DATEV eG