BFH: Kostenentscheidung bei sog. in camara-Verfahren

Bei dem Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO handelt es sich lt. BFH um ein unselbständiges Zwischenverfahren, so dass es keiner eigenständigen Kostenentscheidung bedarf (Az. V B 60/12).

 

BFH, Beschluss V B 60/12 vom 25.02.2014

 

Leitsatz

 

Das Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO ist jedenfalls dann ein unselbständiges Zwischenverfahren ohne eigenständige Kostenentscheidung, wenn der Antrag nach § 86 Abs. 3 FGO erfolglos geblieben und/oder die im Rahmen des § 86 Abs. 3 FGO in Anspruch genommene Behörde Beteiligte auch des Hauptsacheverfahrens ist.

 

Den Volltext der Entscheidung finden Sie auf der Homepage des BFH.

———————-

Quelle: DATEV eG