BFH: Lieferung von Energieerzeugnissen an Angehörige der US-Streitkräfte (I)

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Entlastung von der Energiesteuer für an Angehörige der US-Streitkräfte geliefertes Heizöl auch dann zu gewähren ist, wenn der Lieferzeitpunkt vor dem Gültigkeitszeitraum des erst nachträglich erteilten Beschaffungsauftrags liegt (Az. VII R 17/19).

BFH, Urteil VII R 17/19 vom 26.05.2020

Leitsatz

  1. Bei dem Auftrag der amtlichen Beschaffungsstelle i. S. von Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i NATOTrStatZAbk handelt es sich um eine materielle Voraussetzung der Abgabenvergünstigung.
  2. Der Beschaffungsauftrag muss im Zeitpunkt der Lieferung der Energieerzeugnisse vorliegen und kann nicht rückwirkend erteilt werden.

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