BFH: Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Umsätze aus der Durchführung von Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei sind (Az. V R 32/21 (V R 31/17)).

BFH, Urteil V R 32/21 (V R 31/17) vom 30.06.2022

Leitsatz

Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer sind bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG als Schulungsmaßnahme mit direktem Bezug zu einem Beruf steuerfrei.

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