BFH: „Sendelizenz“ nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob es sich bei Gebühren und Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Sendelizenz um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handelt oder ob aktivierungspflichtige Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts vorliegen (Az. IV R 13/18).

BFH, Urteil IV R 13/18 vom 22.03.2022

Leitsatz

Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen schließen eine für die Wirtschaftsgutseigenschaft ausreichende wirtschaftliche Übertragbarkeit der „Sendelizenz“ aus.

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