BFH: Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten

Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig. Das entschied der BFH (Az. II R 30/19).

BFH, Urteil II R 30/19 vom 14.10.2020

Leitsatz

  1. Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von Steuern, die der Erblasser hinterzogen hat, sind als Nachlassregelungskosten abzugsfähig (Abweichung von den gleich lautenden Erlassen der Länder).
  2. Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung können als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein.

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