BFH: Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen: Eigenbedarf mindert Nennleistung nicht

Der BFH hat in seinem Urteil einen Begriff der Nennleistung entwickelt, nach dem es nur auf die im Dauerbetrieb der Anlage abgebbare Strommenge ankommt. Danach ist die Strommenge, die dem Eigenbedarf des Stromerzeugers dient, der Nennleistung zuzurechnen (Az. VII R 55/09).

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Quelle: DATEV eG