BFH: Umsatzsteuerliche Organschaft – wirtschaftliche Eingliederung

Der BFH nahm dazu Stellung, ob für die Beantwortung der Frage, ob eine wirtschaftliche Eingliederung im Sinne einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vorliegt, (immer) eine Wesentlichkeitsprüfung durchzuführen ist hinsichtlich des Leistungsaustausches zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft, oder der vom Organträger und der Organgesellschaft aufeinander abgestimmten Leistungen an Dritte (Az. V R 28/20).

BFH, Urteil V R 28/20 vom 11.05.2023

Leitsatz

Die wirtschaftliche Eingliederung kann nicht nur aufgrund unmittelbarer Beziehungen zum Organträger bestehen, sondern auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen verschiedener Organgesellschaften beruhen.

Quelle: Bundesfinanzhof

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