BFH: Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft

Der BFH nahm zu Zinsforderungen als verdeckte Einlage Stellung, insbesondere, ob mit der Überlassung von Wertpapieren verbundene Zinsforderungen ein selbstständiges einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellen (Az. I R 24/20).

BFH, Urteil I R 24/20 vom 15.03.2023

Leitsatz

Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage.

Quelle: BFH

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