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BFH: Vereinbarkeit der pauschalen Bemessung nicht abziehbarer Betriebsausgaben in Höhe von 5 % des Verschmelzungsgewinns (§ 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006 i. V. m. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG) mit Art. 7 Abs. 1 der Fusionsrichtlinie

Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2009/133/EG dahingehend auszulegen ist, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach welcher zwar die Wertsteigerungen beim Untergang der Beteiligung keiner Besteuerung unterliegen, wohl aber aus diesem Anlass Betriebsausgaben nicht abgezogen werden können, deren Höhe pauschal mit 5 % des steuerfreien Übernahmegewinns bemessen wird (Az. X R 27/22).

BFH, EuGH-Vorlage X R 27/22 vom 20.05.2026

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2009/133/EG (Fusionsrichtlinie) dahingehend auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach welcher zwar die Wertsteigerungen beim Untergang der Beteiligung keiner Besteuerung unterliegen, wohl aber aus diesem Anlass Betriebsausgaben nicht abgezogen werden können, deren Höhe pauschal mit 5 % des steuerfreien Übernahmegewinns bemessen wird?

Quelle: Bundesfinanzhof

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0955019 ist in Kürze verfügbar.

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