BFH: Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG – Ermessensreduzierung auf Null

Laut BFH ist § 32a KStG verfassungsgemäß, wonach Einkommensteuerfestsetzungen geändert werden können, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung zwar bestandskräftig aber noch nicht festsetzungsverjährt waren (Az. VIII B 45/12).

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Quelle: DATEV eG