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BFH: Wahlfeststellungsbescheid im Tabaksteuerrecht

Der BFH hat die Vollziehung eines Tabaksteuerbescheids ausgesetzt, weil ernstliche Zweifel bestehen, ob ein sog. Wahlfeststellungsbescheid zulässig ist, wenn unklar bleibt, ob der Betroffene als Steuerschuldner oder als Haftungsschuldner für die Tabaksteuer in Anspruch genommen werden kann (Az. VII B 24/25 (AdV)).

BFH, Beschluss VII B 24/25 (AdV) vom 10.09.2026

Leitsatz

Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist nicht geklärt und damit ernstlich zweifelhaft, ob im Tabaksteuerrecht der Erlass eines Wahlfeststellungsbescheids zulässig ist, wenn nach den festgestellten Tatsachen der Betroffene entweder Steuerschuldner oder wegen Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei Haftungsschuldner ist und eine dritte Möglichkeit ausscheidet.

Quelle: Bundesfinanzhof

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