Der BGH entschied zur wesentlichen Beteiligung i. S. § 17 EStG in Fällen des sog. Durchgangserwerbs, insbesondere beim Erwerb eines Mantelgesellschaftsanteils mit anschließender Kapitalerhöhung aufgrund eines Gesamtplans in einem einheitlichen Vertrag (Az. IX R 23/10).
BFH, Urteil IX R 23/10 vom
25.05.2011
Leitsatz
Besteht die Position eines
Gesellschafters allein in der gebundenen Mitwirkung an einer inkongruenten
Kapitalerhöhung, vermittelt sie kein wirtschaftliches Eigentum i. S. von § 39
Abs. 2 Nr. 1 AO an einem Gesellschaftsanteil.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927990. |
Quelle: BFH
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