BFH zu umsatzsteuerfreien Unterrichtsleistungen

Der BFH äußert ernstliche Zweifel an der Steuerpflicht freier Mitarbeiter des Besuchsdienstes beim Deutschen Bundestag im Vergleich zur Steuerfreiheit von Unterrichtsleistungen anerkannter Einrichtungen und Privatlehrern (Az. V B 102/14).

 

BFH, Beschluss V B 102/14 vom 07.01.2015

 

Leitsatz

 
An der Steuerpflicht für Leistungen, die freie Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erbringen, bestehen im Hinblick auf die Steuerfreiheit für Unterrichtsleistungen von anerkannten Einrichtungen und Privatlehrern nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL ernstliche Zweifel.

 

Den Beschluss im Volltext finden Sie auf der Homepage des BFH.

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Quelle: DATEV eG