Laut BFH hindert die fehlerhafte Bezeichnung als Nennbetragsaktien (statt satzungsgemäß vorgeschriebener Stückaktien) nicht den Erwerb einer Beteiligung und die Erzielung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG durch Weiterveräußerung (Az. IX R 2/10).
BFH, Urteil IX R 2/10 vom 07.07.2011
Leitsatz
Eine mögliche – durch die Kennzeichnung als Nennbetragsaktien anstatt als Stückaktien bedingte – formale Unrichtigkeit von Aktien hindert nicht den Erwerb des dann noch unverkörperten Mitgliedschaftsrechts an der AG.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927756. |
Quelle: BFH
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