BFH zum Erwerb von unverkörperten Mitgliedschaftsrechten an einer AG

Laut BFH hindert die fehlerhafte Bezeichnung als Nennbetragsaktien (statt satzungsgemäß vorgeschriebener Stückaktien) nicht den Erwerb einer Beteiligung und die Erzielung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG durch Weiterveräußerung (Az. IX R 2/10).

BFH, Urteil IX R 2/10 vom 07.07.2011

Leitsatz

Eine mögliche – durch die Kennzeichnung als Nennbetragsaktien anstatt als Stückaktien bedingte – formale Unrichtigkeit von Aktien hindert nicht den Erwerb des dann noch unverkörperten Mitgliedschaftsrechts an der AG.

Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927756.

Quelle: BFH

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Quelle: DATEV eG