BFH zum Kindergeld: Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum Selbstunterhalt

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Unfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt in den Fällen, in denen das Kind nachrangige Sozialleistungen bezieht, aus der Inanspruchnahme der Eltern des Kindes durch den Sozialleistungsträger aus dem auf ihn übergegangenen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seine Eltern geschlossen werden kann, anstatt die Unfähigkeit mittels einer Vergleichsberechnung festzustellen (Az. III R 19/19).

BFH, Urteil III R 19/19 vom 27.10.2021

Leitsatz

  1. Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen.
  2. Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den dem Grunde nach Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist.

Powered by WPeMatico