BFH zum Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob für einen Unternehmer unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 Satz 4 UStG jährlich die Möglichkeit des Widerrufs des Verzichts auf Steuerbefreiung besteht, wenn er im Gründungsjahr seines Unternehmens auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat und die fünfjährige Bindungsfrist nach § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG ausgelaufen ist (Az. XI R 34/19).

BFH, Urteil XI R 34/19 vom 23.09.2020

Leitsatz

Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wirkt auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume, bis er vom Steuerpflichtigen widerrufen wird. Das Überschreiten der Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts noch erledigt es die Verzichtserklärung in sonstiger Weise.

Quelle: BFH

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