BFH zur Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Der BFH nimmt Stellung zu Fragen der Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei Bezugnahme auf § 323 ZPO und gleichzeitigem Ausschluss der Abänderbarkeit wegen des Pflegerisikos (Az. X R 3/21).

BFH, Urteil X R 3/21 vom 15.11.2023

Quelle: Bundesfinanzhof

Powered by WPeMatico