Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Leistungsaustausch zwischen der Apotheke als leistendem Unternehmer und der gesetzlichen Krankenversicherung als Leistungsempfänger stattfindet, wenn zwischen den Apotheken und den gesetzlichen Krankenversicherungen öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen wurden (Az. XI R 2/13).
BFH, Urteil XI R 2/13 vom 20.05.2015
Leitsatz
Führt eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Apotheke Arzneimittellieferungen an in Deutschland wohnhafte Privatpersonen aus, können diese Lieferungen nach der sog. Versandhandelsregelung in Deutschland selbst dann steuerbar und steuerpflichtig sein, wenn die Abnehmer eine formularmäßige Vollmacht zur Beauftragung eines Kurierdienstes zum Transport der bestellten Medikamente in ihrem Namen und für ihre Rechnung erteilt haben.
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Quelle: DATEV eG