BFH zur Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfreie Gewinnausschüttungen

Der BFH hatte zu entscheiden, ob das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 5 KStG auf Gewinnausschüttungen, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-10 AStG unterlegen haben, anzuwenden ist (Az. I R 84/15).

Powered by WPeMatico