BFH zur Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahe stehende Person

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Voraussetzungen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG im Streitjahr 2014 vorliegen, wenn der alleinige Geschäftsführer einer GmbH dieser ein Darlehen zu marktunüblichen Konditionen überlässt (Az. VIII R 5/17).

BFH, Urteil VIII R 5/17 vom 16.06.2020

Leitsatz

§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG ist kein Auffangtatbestand für den Ausschluss von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aus dem gesonderten Tarif (§ 32d Abs. 1 EStG), wenn die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht erfüllt sind.

Powered by WPeMatico