BFH zur Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wann im Falle einer sog. stillen Globalzession von einer Vereinnahmung i. S. des § 13c UStG auszugehen ist, die zu einer Haftung führt (Az. XI R 2/22).

BFH, Urteil XI R 2/22 vom 29.11.2022

Leitsatz

Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird.

Quelle: BFH

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