BFH zur Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände

Der BFH hatte zu klären, ob bei Anwendung der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor von Künstlern innergemeinschaftlich erworben wurden, die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb die zu besteuernde Marge mindert (Az. XI R 22/23).

BFH, Urteil XI R 22/23 (XI R 2/20) vom 22.11.2023

Innergemeinschaftlicher Erwerb der Kunstgegenstände – Berechnung der Marge – kein Abzug der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb

Leitsatz

Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG mindert die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Umsatzsteuer nicht die Bemessungsgrundlage, obwohl dies der Systematik und dem Zweck der Regelung widerspricht (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Mensing II vom 13.07.2023 – C-180/22, EU:C:2023:565).

Quelle: Bundesfinanzhof

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