BFH zur ersten Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht

Der BFH hat die Frage geklärt, welche Anforderungen an eine erste Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: verbeamteter Postzusteller) sind (Az. VI R 10/19).

BFH, Urteil VI R 10/19 vom 30.09.2020

Leitsatz

Der Zustellpunkt (Zustellzentrum), dem ein Postzusteller zugeordnet ist und an dem er arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten (z. B. Sortiertätigkeiten, Abschreibpost, Abrechnungen) ausübt, ist erste Tätigkeitsstätte.

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