BFH zur Feststellung der Zuordnung des Arbeitnehmers im steuerlichen Reisekostenrecht

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, welche Anforderungen an eine erste Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG bei einem Bauleiter zu stellen sind (Az. VI R 27/21).

BFH, Urteil VI R 27/21 vom 14.09.2023

Leitsatz

Eine (stillschweigende) Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers ergibt sich nicht allein daraus, dass der Arbeitnehmer die Einrichtung (aus der maßgeblichen Sicht ex ante) nur gelegentlich zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit aufsuchen muss, im Übrigen aber seine Arbeitsleistung ganz überwiegend außerhalb der festen Einrichtung erbringt (Anschluss an das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25.11.2020, BStBl I 2020 S. 1228, Rz. 9, Beispiel 1 und Abwandlung).

Quelle: Bundesfinanzhof

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