BFH zur Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Belastung von Betriebsgrundstücken mit einem Erbbaurecht zu einer Zwangsentnahme dieser Grundstücke führt, da die Nutzungsänderung der Grundstücke einen Umfang angenommen hat, durch den sowohl der ursprüngliche Charakter der vormals landwirtschaftlich genutzten Fläche als auch der Charakter des landwirtschaftlichen Betriebs derart verändert wurden, dass die Vermögensverwaltung die landwirtschaftliche Betätigung verdrängt, und somit auch nicht mehr von gewillkürtem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen ausgegangen werden kann (Az. VI R 30/18).

BFH, Urteil VI R 30/18 vom 31.03.2021

Leitsatz

  1. Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft.
  2. Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entnahme regelmäßig nicht auf einen Vergleich der Erträge aus der Vermögensverwaltung und der Land- und Forstwirtschaft oder auf die Anwendung anderer Abgrenzungskriterien an.

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