Der BFH hat entschieden, dass zunächst als Darlehen gewährte Subventionen, die in einem späteren Veranlagungszeitraum in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt wurden, nur für diesen Zeitraum zu einer Minderung der Herstellungskosten führen (Az. IX R 46/09).
BFH, Urteil IX R 46/09 vom 07.12.2010
Leitsatz
Werden Vorauszahlungsmittel i. S. des § 43 Abs. 3 StBauFG, die nach den öffentlich-rechtlichen Subventionsvorgaben zunächst ausdrücklich als Darlehen gewährt werden, in einem späteren Veranlagungszeitraum in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt, so führt diese (endgültige) Subventionsentscheidung in diesem Veranlagungszeitraum, nicht aber rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gewährung der Vorauszahlung zu einer Minderung der Herstellungskosten.
Den Volltext des Urteils finden Sie auf der Homepage des BFH.
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Quelle: DATEV eG