BFH zur Umsatzsteuerpflicht der Schutzmaskenpauschale

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die sog. Schutzmaskenpauschale nach § 5 Abs. 1 der VO zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist (Az. V R 24/23).

BFH, Urteil V R 24/23 vom 06.02.2025

Leitsatz

Die Abgabe von Schutzmasken durch eine Apotheke gemäß § 4 Abs. 1 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) an anspruchsberechtigte Personen im Sinne von § 1 SchutzmV führte zu einer Lieferung an diese Personen, die gemäß § 5 Abs. 1 SchutzmV durch die an die Apotheken zu zahlende Pauschale als Drittentgelt vergütet wurde.

Quelle: Bundesfinanzhof

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