BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

Der BFH hatte zu entscheiden, ob zwischen einem Unternehmer, der seine Wettbewerber wegen fehlerhafter AGB abmahnt und die Abgabe von Unterlassungserklärungen fordert, und den Wettbewerbern ein Leistungsaustausch i. S. d. Umsatzsteuerrechts mit der Folge besteht, dass die Zahlungen der Wettbewerber der Umsatzsteuer unterliegen (Az. XI R 27/14).

 

BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

 

BFH, Urteil XI R 27/14 vom 21.12.2016

 

Leitsatz

 

Zahlungen, die an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern – und nicht als nicht steuerbare Schadensersatzzahlungen – zu qualifizieren.

 

BFH anhängig zur Frage Wettbewerb, Leistungsaustausch, Vorsteuerabzug, steuerbare Leistung, Ersatzanspruch – FG Münster vom 03.04.2014 5 K 2386/11 U


Rechtsfrage:

 

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Aufwendungsersatzansprüchen gegen abgemahnte Wettbewerber:

 

Besteht zwischen einem Unternehmer, der seine Wettbewerber wegen fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen abmahnt und die Abgabe von Unterlassungserklärungen fordert, und den Wettbewerbern ein Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuerrechts mit der Folge, dass die Zahlungen der Wettbewerber der Umsatzsteuer unterliegen?

 

– Zulassung durch FG –

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Quelle: DATEV eG